COVID-19-Massnahmen

Für den Besuch im Laden gelten folgende Massnahmen:

  • es können sich 6 Personen gleichzeitig für den Besuch im Laden via Doodle anmelden
  • es gilt die Maskenpflicht im Laden
  • Hände müssen beim Eintreten desinfiziert werden
COVID-Massnahmen

 

Für den Kursbesuch gilt 2G sowie Maskentragpflicht.

Bern, 17.12.2021 - Ab Montag, 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Damit wird das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden. Sie geben das Virus leichter weiter und erkranken viel häufiger schwer. Als zusätzlicher Schutz muss an diesen Orten eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden.  

Covid Verordnung Art. 15